Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
Nachdem ihre Ausgaben schon 2023 die Beitragseinnahmen um mehr als 3 Milliarden Euro
überschritten, dürfte auch dieses Jahr für die deutschen Kfz-Versicherer mit tiefroten Zahlen
enden. Gemäß einer aktuellen Prognose des Versicherer-Gesamtverbands ist ein Minus von bis
zu 2 Milliarden Euro zu befürchten: Beiträgen von 33,6 Milliarden stehen Ausgaben zwischen
34,9 und 35,6 Milliarden Euro gegenüber.
Der Hauptgrund für die Mehrkosten liegt in den sich fortlaufend verteuernden Reparaturen.
Sowohl die Werkstatt-Stundensätze als auch die Ersatzteilpreise steigen seit Jahren stark an. So
mussten für Ersatzteile 2023 rund 70 Prozent mehr berappt werden als zehn Jahre zuvor,
während die allgemeine Inflation sich in der derselben Zeitspanne akkumuliert auf 28 Prozent
belief. Ein Haftpflicht-Sachschaden kostete 2014 im Schnitt noch rund 2.500 Euro, aktuell sind
es ca. 4.000 Euro. Da die Versicherer die Verluste aus dem Kfz-Geschäft nicht dauerhaft aus
anderen Sparten quersubventionieren können und dürfen, müssen sich Autobesitzer auf
steigende Versicherungsbeiträge einstellen.
Was sagt der DAX über den Zustand der deutschen Wirtschaft aus?
Mathias Lentzsch | Keine Kommentare18.05.2024
So mancher Marktbeobachter reibt sich in diesen Wochen verwundert die Augen angesichts der
Rekordjagd, die der deutsche Leitindex DAX hinlegt und die so gar nicht zu den tristen
Konjunkturmeldungen passen will. Während beispielsweise das ifo Institut für dieses Jahr mit
einem BIP-Wachstum von gerade mal 0,2 Prozent rechnet, stieg der DAX zwischen Neujahr und
Ende März um 9 Prozent.
Die Diskrepanz rührt vor allem daher, dass die großen Aktiengesellschaften ihr Geschäft
mittlerweile zu rund 80 Prozent im Ausland machen, insbesondere in den USA und in China.
Diese Unabhängigkeit von der deutschen Konjunktur zeigt auch der Softwareriese SAP, der den
DAX stark prägt – umso mehr, nachdem die Kappungsgrenze für den Index auf 15 Prozent
angehoben wurde. Nach Meinung von Börsenexperten wie dem Vermögensverwalter Bert
Flossbach ist der deutsche Leitindex daher „ein schlechter Indikator für die wirtschaftliche
Gesamtsituation in Deutschland“. Prof. Andreas Hackethal von der Goethe-Universität Frankfurt
sieht auf den globalen Märkten „diverse Wachstumsimpulse, die die Kurse auch hier beeinflussen
können“
Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung
Mathias Lentzsch | Keine Kommentare09.04.2024
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Künstliche Intelligenz (KI) wird, so viel steht schon fest, auch in das Versicherungswesen auf breiter Front Einzug halten – und findet bereits heute Anwendung. Etwa in der Schadenregulierung: KI analysiert mancherorts vollautomatisch Schadenmeldungen samt eingereichten Materialien und gibt ein Votum ab. Ein Mensch muss nur noch einschreiten, wenn die KI weniger als 100 Prozent der Schadensumme für erstattungsfähig hält. Der Regulierungsprozess wird dadurch wesentlich beschleunigt, Auszahlungen können schneller erfolgen, der Versicherer spart Personal und damit Kosten, was am Ende wiederum den Versicherten zugutekommt.
Aber auch schon bei der Tarifgestaltung kann KI hilfreich sein. Zukünftig können sich Versicherte in vielen Fällen ihren Deckungsumfang und ihre Konditionen individuell zusammenstellen lassen. Dokumente lassen sich bereits heute „dunkelverarbeiten“, also automatisch auswerten. Und nicht zuletzt findet KI in der Betrugserkennung eine Anwendung, von der die Versicherer und die große Mehrheit der ehrlichen Kunden gleichermaßen profitieren.
Viele Menschen können nicht beziffern, mit welchen Alterseinkünften sie zu rechnen haben. Wer sorgenfrei dem Ruhestand entgegengehen möchte, sollte diese wichtigen Zahlen allerdings kennen. Seit einigen Wochen sind sie einfacher verfügbar, nämlich online.
Die „digitale Rentenübersicht“, von der Bundesregierung per Gesetz eingeführt, listet tagesaktuell alle Ansprüche aus allen Schichten auf. Auf dieser Basis lässt sich die Vorsorge solide planen und im Blick behalten, ohne dass man zunächst alle entsprechenden Papierbelege hervorkramen muss – von gesetzlichem Rentenbescheid gegebenenfalls über eine betriebliche Altersversorgung bis hin zu privaten Rentenpolicen.
Haken an der Sache: Zugang erhält man nur mit elektronischem Personalausweis (eID), über den Umfragen zufolge nicht einmal jeder zehnte Deutsche verfügt. Immerhin gibt es mit dem Online-Rentenüberblick nun einen guten Grund mehr, die Digitalfunktion des Ausweises bei der nächsten Erneuerung freischalten zu lassen. Die herkömmlichen Bescheide kommen übrigens einstweilen weiterhin auch per Post.
Lediglich rund 240.000 sogenannte Wolke-Erde-Blitze wurden 2022 deutschlandweit registriert, das ist der niedrigste Wert, seitdem 1999 mit der Erfassung begonnen wurde. Im Schnitt werden pro Jahr circa 670.000 Blitze gezählt. In der Folge gingen die Blitzschäden an Hausrat und Wohngebäuden ebenfalls zurück, wenn auch deutlich weniger stark: Für 160.000 Schadensfälle (Blitz und Überspannung) leisteten die Versicherer im vergangenen Jahr 170 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es 50.000 Fälle und 40 Millionen Euro mehr. Daran lässt sich ablesen, dass die durchschnittliche Schadenssumme gestiegen ist – 990 Euro betrug sie 2021, im letzten Jahr dann 1.070 Euro.
„Der hohe Schadendurchschnitt ist auf technisch immer besser ausgestattete Gebäude und Haushalte zurückzuführen“, erläutert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV. Blitze können vielfältige Schäden verursachen, am häufigsten sind durch Überspannung zerstörte Geräte wie Computer oder auch Heizungsanlagen und beschädigte Dachflächen. Eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung deckt solche Schäden ab.
Viele Wohngebäudeversicherer schreiben angesichts steigender Schadenssummen und Bauleistungs- und -materialpreise rote Zahlen. Im medialen Schatten von Extremwetterereignissen sorgen vor allem undichte Rohre für immense Schäden – 3,8 Milliarden Euro waren es 2021. Alle 30 Sekunden kommt es hierzulande statistisch zu einem Leitungswasserschaden.
Wegen des enormen Wettbewerbs in der Sparte sehen die Versicherer indes kaum Spielraum für Prämienerhöhungen. Abhilfe versprechen sich mehr und mehr Gesellschaften von sensorischen Präventionssystemen, die Lecks ebenso wie feuchte Bereiche frühzeitig erkennen und melden sollen. Eine Auswertung eines kanadischen Immobilienunternehmens ergab im letzten Jahr, dass sich das Schadensaufkommen nach dem Einbau solcher Systeme um ein Viertel verringert hat.
Lassen Versicherte sie nun auch hierzulande einbauen, erhalten sie im Gegenzug einen Rabatt – und senken abseits des Kostenrisikos die Wahrscheinlichkeit, ihre Nerven einem größeren Wasserschaden auszusetzen.
Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Mathias Lentzsch | Keine Kommentare13.06.2023
Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
Wären Schäden durch eine Gas-Rationierung eigentlich versichert?
Mathias Lentzsch | Keine Kommentare27.09.2022
Deutschland muss um seine Gasversorgung im kommenden Winter bangen. Sollte es zu staatlich verordneten Rationierungen kommen, könnte das die Produktion in zahlreichen Unternehmen hemmen oder gar zum Stillstand bringen. Hier stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungs-Schäden. Ein solcher ist jedoch nicht gegeben, wie der Versicherer-Gesamtverband kürzlich hervorgehoben hat: Solche Policen decken lediglich Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden, beispielsweise durch Feuer, ab.
Bei einer Gas-Rationierung würde es sich dagegen um eine „planmäßige Abschaltung“ handeln, die in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Ohne solche Ausschlüsse würden die Versicherer Gefahr laufen, bei kumulierten, flächendeckend auftretenden Schäden ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn Maschinen durch Produktionsstopps beschädigt werden; da dann ein physischer Schaden vorliegt, greift eine Betriebsunterbrechungs-Police prinzipiell.